AGBs

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind in der jeweiligen Fassung (ABG mobile Haustierbetreuung und AGB Gassiservice) Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen dem Tierhalter und dem Haustierservice Braunschweig. Der Kunde/Tierhalter bestätigt mit Unterschrift im Betreuungsvertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Haustierservice Braunschweig gelesen, verstanden und anerkannt zu haben.

AGB mobile Haustierbetreuung

1. Geltungsbereich der AGB 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Tierhalter und dem Haustierservice Braunschweig - nachstehend auch Tierbetreuer genannt - über die zeitweise Betreuung von Haustieren sowie alle für den Tierhalter oder dessen Tier erbrachten weiteren Leistungen im Rahmen der Betreuung des Tieres im Wohngebäude des Tierhalters (mobile Betreuung). Die Leistungen von Haustierservice Braunschweig erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und gelten mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages als angenommen.

2. Begriffsbestimmung

Mobile Haustierbetreuung bedeutet eine Versorgung der Tiere im Wohngebäude des Tierhalters. Der Tierhalter versichert, dass das zu betreuende Tier in seinem Eigentum steht. Tierhalter ist derjenige, der die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt.

3. Pflichten von Haustierservice Braunschweig / Leistungserbringung

Haustierservice Braunschweig übernimmt während des vereinbarten Betreuungszeitraumes die qualifizierte Versorgung der Haustiere. Haustierservice Braunschweig verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier artgerecht zu versorgen, auf seinen Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden zu achten, das Tierschutzgesetz nach § 11TSCHG und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie das Tier wissentlich keiner Gefahr auszusetzen. Alle Details, wie Betreuungszeiten, gebuchte Leistungen, zu erwartende Kosten, Futtergaben, ggf. benötigte Medikamente und Notfallpläne werden im Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten. Haustierservice Braunschweig verpflichtet sich weiterhin, die ihm anvertrauten Räume und Anlagen mit Sorgfalt zu betreten und auf den Erhalt des Hausrats zu achten. Der Tierhalter hat erst Anspruch auf eine verbindliche Zusage der Betreuung, sobald der Betreuungsvertrag unterschrieben vorliegt. Vorherige Absprachen sind bis dahin unverbindlich. Es werden keine Termine reserviert oder blockiert.

4. Pflichten des Tierhalters

Der Tierhalter versichert, dass seine Tiere bei Betreuungsbeginn gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere sind. Jegliche Besonderheiten des Tieres wie Futtergaben, Allergien, Unverträglichkeiten, benötigte Medikamente oder andere Versorgung sind durch den Tierhalter vor Betreuungsbeginn ausdrücklich im Betreuungsvertrag anzugeben. Der Tierhalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie ausreichend Futter, Medikamente, Pflegeutensilien (z.B. Einstreu), etc. rechtzeitig mit dem Betreuungsbeginn des zu betreuenden Tieres zur Verfügung gestellt werden. Vor dem Betreuungsbeginn sind außerdem der von beiden Seiten unterzeichnete Betreuungsvertrag sowie alle notwendigen Schlüssel bereitzustellen. Der Tierhalter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Tieres vollständig und wahrheitsgetreu sind. Der Tierhalter ist dazu verpflichtet im Betreuungsvertrag eine Notfalltelefonnummer anzugeben, unter der er oder eine dritte Person im Notfall erreichbar ist. Ist es dem Tierhalter nicht möglich, sein Tier rechtzeitig wieder zu versorgen, ist der Tierhalter dazu verpflichtet Haustierservice Braunschweig zu benachrichtigen. Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, den Haustierservice Braunschweig umgehend nach seiner Rückkehr (oder im Falle einer Rückkehränderung) per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Dem Tierbetreuer steht es zu, den Tierbetreuungsvertrag bis zur Benachrichtigung über die Kundenrückkehr weiter auszuführen, um die überlassenen Haustiere vor den Konsequenzen einer unerwarteten Hinauszögerung zu schützen. Für solche Besuche fällt der volle Tagespreis der gebuchten Leistung an.

5. Notfälle/Tierarzt

Haustierservice Braunschweig ist berechtigt, das betreute Tier im Notfall in tierärztliche Behandlung zu geben. Der Tierhalter willigt ein, dass Haustierservice Braunschweig im Auftrag des Tierhalters das Tier auf dessen Rechnung und nach Rücksprache mit dem Tierhalter in tierärztliche Behandlung gibt. Wird die tierärztliche Versorgung durch einen bestimmten Tierarzt gewünscht, so ist dies im Betreuungsvertrag anzugeben. Ist dieser erreichbar, wird das Tier dem gewünschten Tierarzt vorgestellt. Sollte der gewünschte Tierarzt nicht erreichbar sein, wird das Tier einem anderen Tierarzt vorgestellt. Sollte der Tierhalter unter seiner Notfallnummer nicht erreichbar sein, wird das Tier in einem akuten Notfall auch ohne Rücksprache mit dem Tierhalter einem Tierarzt vorgestellt. Die entstehenden Kosten, insbesondere Tierarzt- und/oder Arzneimittelkosten, sowie Fahrtkosten gehen zu Lasten des Tierhalters. Haustierservice Braunschweig verpflichtet sich, den Tierhalter so schnell wie möglich über Krankheitssymptome und/oder eine erfolgte tierärztliche Behandlung zu informieren. Alle Angaben und Daten vom Tierhalter werden vertraulich behandelt. Der Tierhalter willigt in die Datenweitergabe zur Behandlung des Tieres ein. Verstirbt ein Tier altersbedingt, durch Krankheit oder Unfall, kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierhalter keinen Schadensersatz verlangen. Auf Wunsch des Tierhalters wird Haustierservice Braunschweig einen Tierarzt nach Wahl des Tierhalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.

6. Haftung

Der Tierhalter versichert, dass für das zu betreuende Tier eine gültige Tierhalterhaftpflicht­versicherung (falls für die zu betreuende Tierart notwendig) besteht. Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung): Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Für Schäden, die das Tier/die Tiere während der vereinbarten Zeit erleiden oder bei Dritten anrichtet/anrichten könnte/n, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung. 

§ 834 BGB Haftung des Tieraufsehers: Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schadenersatzansprüche, die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und Haustierservice Braunschweig kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.

Richtet das zu betreuende Tier beim Tierbetreuer Schäden an (z. B. angeknabberte Kleidung etc.) so haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer. Alle notwendigen Gegenstände zur Ausführung der Tierbetreuung sind vom Tierhalter/Eigentümer zu stellen und im Falle des Verschleißes zu ersetzen. Haustierservice Braunschweig übernimmt keine Haftung für Schäden, die das Tier, zum Beispiel Katzen, während des Freigangs verursacht. Haustierservice Braunschweig übernimmt keine Haftung im Falle des Versterbens des Tieres oder des Abhandenkommens, soweit Haustierservice Braunschweig alle erforderlichen Maßnahmen bei der Tierbetreuung nach bestem Wissen, wie z.B. Tierarztbesuch ausgeführt hat. Haustierservice Braunschweig übernimmt für Schäden am Eigentum und anderen im Haushalt befindlichen Gegenständen, die von den Tieren oder höherer Gewalt ausgehen, während der Abwesenheit des Tierhalters keine Haftung. Für Schäden, die Haustierservice Braunschweig nachweislich verursacht hat, übernimmt er/sie die volle Haftung. Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt Haustierservice Braunschweig vertraglich aus. Haustierservice Braunschweig versichert, dass er über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. 

7. Zugang zu Räumlichkeiten

Der Tierhalter hat Haustierservice Braunschweig vor Betreuungsbeginn Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, die für die Ausführung der Dienstleistungserbringung notwendig sind. Erfolgt die Schlüsselübergabe nicht persönlich, sondern durch Deponieren an einem festgelegten Ort, übernimmt Haustierservice Braunschweig keine Haftung für einen etwaigen Verlust des Schlüssels. Haustierservice Braunschweig wird die Räumlichkeiten des Tierhalters ausschließlich zur Betreuung der Tiere betreten. Nach dem Verlassen des Hauses oder der Wohnung vergewissert sich Haustierservice Braunschweig, dass die Räumlichkeiten verschlossen sind. Wertsachen und Bargeld in den Räumlichkeiten des Tierhalters sind unter Verschluss zu halten. Haustierservice Braunschweig übernimmt keine Haftung für fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte verursacht wurde. Personen, die während der Betreuungszeit und der Abwesenheit des Tierhalters Zutritt zu der Wohnung haben, sind Haustierservice Braunschweig schriftlich bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen.

8. Betreuungsengpass

Sollte während der Abwesenheit des Tierhalters die Versorgung des Tieres nicht durch Haustierservice Braunschweig ausgeführt werden können, (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), willigt der Tierhalter ein, dass Haustierservice Braunschweig einer geeigneten Person kurzzeitig die Tierbetreuung vor Ort übergeben kann. In einem solchen Fall bedarf es keiner vorherigen Absprache.

9. Preise

Die aktuelle Preisliste ist jederzeit auf www.haustierservice-braunschweig.de einsehbar und Teil des Vertrags. Die aufgeführten Preise sind Festbeträge. Alle Preise inklusive Anfahrt innerhalb 5 KM ab Braunschweig Querum. Darüber hinaus kommt ein Kilometergeld von 0,30€ pro Kilometer und Strecke hinzu.

10. Zahlungsbedingungen

Haustierservice Braunschweig weist darauf hin, dass es sich bei der Tätigkeit um eine Leistung als Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 UStG handelt. Es wird daher keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach abgeschlossener Betreuung. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu zahlen. 

11. Datenschutz

Der Tierhalter erklärt sich bereit, dass die erhobenen personenbezogenen Daten in die Kundendatei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn bei einem Notfall im Rahmen eines Tierarztbesuches. Haustierservice Braunschweig verpflichtet sich, nur die für den Zweck angemessenen und erhebliche Daten zu speichern und zu verarbeiten (Grundsatz der Datenminimierung). Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich Haustierservice Braunschweig alle Daten nach Ablauf von sechs Monaten zu löschen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine längere Speicherdauer vorsehen und etwaige Dritte ebenfalls hierzu zu verpflichten. Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Tierhalters nach den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

12. Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung von Foto und Videomaterial

Der Tierbesitzer willigt ein, (falls er im Betreuungsvertrag den entsprechenden Punkt bestätigt), dass Fotos und Videos von den betreuten Tieren mit entsprechenden Tiernamen auf die Homepage und auf Instagram eingestellt werden dürfen. Der Tierhalter bleibt hierbei anonym.  

13. Vertragsbeendigung/Stornierung

Der geschlossene Tierbetreuungsvertrag kann grundsätzlich mit einer Frist von drei Werktagen wechselseitig gekündigt werden. Haustierservice Braunschweig sichert zu, dass keine Kündigung zu Unzeiten vorgenommen wird (zum Beispiel bei Urlaubsbetreuungen während des laufenden Urlaubs). Die Dauer des Tierbetreuungsvertrages richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Wünscht der Tierhalter eine Verlängerung ist dies grundsätzlich möglich, kann jedoch aufgrund anderer Terminvereinbarungen nicht garantiert werden. Beide Vertragspartner haben ein Rücktrittsrecht. Dieses kann bei außerordentlichen Gründen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise unzumutbarem Verhalten, Unehrlichkeit, Unsauberkeit, Gewissenskonflikten. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind Krankheit, Urlaub oder Höhere Gewalt. Eine kostenlose Stornierung der gebuchten Betreuung ist bis zum Betreuungsbeginn möglich. 

14. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.

 

AGB Gassiservice

1. Geltungsbereich der AGB 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Hundehalter und dem Haustierservice Braunschweig über die zeitweise Betreuung von Hunden während des Gassis sowie alle für den Hundehalter oder dessen Tier erbrachten weiteren Leistungen im Rahmen der Betreuung des Hundes. Die Leistungen von Haustierservice Braunschweig erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und gelten mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages als angenommen.

2. Begriffsbestimmung

Der Gassiservice umfasst das Spazierengehen mit dem Hund und den Aufenthalt in dem Wohnraum des Hundebesitzers (zur Abholung, Bringung oder ggf. Fütterung). Der Hundehalter versichert, dass das zu betreuende Tier in seinem Eigentum steht. Hundehalter ist derjenige, der die Bestimmungsmacht über den Hund hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Hundes aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Hundes für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt.

3. Pflichten von Haustierservice Braunschweig / Leistungserbringung

Haustierservice Braunschweig übernimmt während des Gassiservices die qualifizierte Bereuung des Hundes. Haustierservice Braunschweig verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht auszuführen und das Tierschutzgesetz nach § 11TSCHG und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen. Alle Details, wie Gassizeiten, Leistungszeiträume, Kosten, ggf. Futtergaben, ggf. benötigte Medikamente und Notfallpläne werden im Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten. Haustierservice Braunschweig verpflichtet sich weiterhin, die ihm anvertrauten Räume und Anlagen mit Sorgfalt zu betreten und auf den Erhalt des Hausrats zu achten. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus den Beschreibungen aus dem Betreuungsvertrag. Der zu betreuende Hund wird an dem vom Hundehalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin (wenn nicht anders vereinbart) zurück gebracht. Der Gassiservice umfasst folgende Leistungen: Anfahrt und Abfahrt zum Hundehalter, Anleinen und/oder Anziehen des Hundes, ein Spaziergang zum lösen und erkunden der Umwelt, ggf. Beschäftigungseinheiten unterwegs und/oder im Haus oder Garten, ggf. Abtrocknen des Hundes, Ableinen des Hundes ggf. Medikamente verabreichen, Auffüllen des Wassernapfes und ggf. Füttern des Hundes. Die dafür nötigen Utensilien, Futter oder Medikamente werden vom Hundehalter gestellt.
Die gebuchte Gassi-Zeit beginnt ab dem Moment, wo der Haustierservice Braunschweig die Haustür aufschließt und endet in dem Moment, wo der Haustierservice Braunschweig die Haustür wieder schließt. Eine Gassirunde dauert ca. 45 Minuten. Auslastungen wie Fahrradfahren oder Joggen sind nicht im Preis inbegriffen. Der Gassi-Service findet nur mit Leine (Kurzführer, Flexi oder Schleppleine) statt. Freilauf nur in eingezäunten Gebieten. Der Hundehalter hat erst Anspruch auf eine verbindliche Zusage, sobald der Betreuungsvertrag unterschrieben vorliegt. Vorherige Absprachen sind bis dahin unverbindlich. Es werden keine Termine reserviert oder blockiert. Bei einer Schlüsselübergabe an den Haustierservice Braunschweig werden die überlassenden Räumlichkeiten ausschließlich zur Betreuung, Abholung und Bringung des Hundes betreten. Haustierservice Braunschweig verpflichtet sich zur Geheimhaltung persönlicher Daten des Hundehalters, insbesondere über Gegebenheiten im Hausstand des Hundehalters und gewährt keinem Dritten Zutritt zum Hausstand des Hundeshalters. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt. Sollte trotz größter Sorgfalt einmal ein Hund entlaufen, wird Haustierservice Braunschweig umgehend den Tierhalter (telefonische Erreichbarkeit muss unter der Notfallnummer gewährleistet sein) sowie weitere Stellen (Polizei, Tierheim, TASSO, etc.) informieren. 

4. Pflichten des Hundehalters

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund bei Betreuungsbeginn gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist. Der Hundehalter versichert, dass eine rechtsgültige Hundehaftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist auf Nachfrage vorzulegen. Der Hundehalter versichert, dass der Hund weder bissig noch abgerichtet ist. Kommt es durch verschwiegene Aggression zu einem Schaden, so haftet hierfür allein der Hundehalter. Der Hundehalter haftet für jegliche Beschädigung am Gassigänger, für Verdienstausfälle und alle Kosten die in Zusammenhang mit der Beschädigung stehen. Es werden keine Hunde mit folgenden Erziehungshilfen betreut: Stromhalsband, Endloswürgehalsband oder Stachelhalsband. Sofern der Hund an einer Schleppleine geführt werden soll, ist ein gut sitzendes Brustgeschirr Voraussetzung dafür. Der Hund wird generell nicht abgeleint. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, dem Haustierservice Braunschweig alle notwendigen Utensilien (z.B. Halsband, Geschirr, Leine, ggf. Maulkorb, Wasser, ggf. Futter / Leckerlies, ggf. Medikamente) für die Betreuung des Hundes zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, behält sich der Haustierservice Braunschweig das Recht vor, den Hund nicht auszuführen. Jegliche Besonderheiten des Tieres wie Futterunverträglichkeiten, Allergien, Krankheiten, benötigte Medikamente, Verhaltensauffälligkeiten, Läufigkeit etc. sind durch den Hundehalter vor Betreuungsbeginn ausdrücklich im Betreuungsvertrag anzugeben. Vor dem Betreuungsbeginn sind außerdem der von beiden Seiten unterzeichnete Betreuungsvertrag sowie alle notwendigen Schlüssel (falls der Hund alleine ist) bereitzustellen. Der Hundehalter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet im Betreuungsvertrag eine Notfalltelefonnummer anzugeben, unter der er oder eine dritte Person im Notfall erreichbar ist.

5. Notfälle/Tierarzt

Haustierservice Braunschweig ist berechtigt, den betreuten Hund im akuten Notfall in tierärztliche Behandlung zu geben. Der Hundehalter willigt ein, dass Haustierservice Braunschweig im Auftrag des Hundehalters den Hund auf dessen Rechnung und nach Rücksprache mit dem Hundehalter in tierärztliche Behandlung gibt. Wird die tierärztliche Versorgung durch einen bestimmten Tierarzt gewünscht, so ist dies im Betreuungsvertrag anzugeben. Ist dieser erreichbar, wird der Hund dem gewünschten Tierarzt vorgestellt, ansonsten wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Sollte der Hundehalter unter seiner Notfallnummer nicht erreichbar sein, wird der Hund auch ohne Rücksprache einem Tierarzt vorgestellt. Die entstehenden Kosten, insbesondere Tierarzt- und/oder Arzneimittelkosten, sowie Fahrtkosten gehen zu Lasten des Hundehalters. Haustierservice Braunschweig verpflichtet sich, den Hundehalter so schnell wie möglich über Krankheitssymptome und/oder eine erfolgte tierärztliche Behandlung zu informieren. Alle Angaben und Daten vom Hundehalter werden vertraulich behandelt. Der Hundehalter willigt in die Datenweitergabe zur Behandlung des Hundes ein. Verstirbt ein Hund altersbedingt, durch Krankheit oder Unfall, kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hundehalter keinen Schadensersatz verlangen. Auf Wunsch des Hundehalters wird Haustierservice Braunschweig einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.

6. Haftung

Der Hundehalter versichert, dass für den zu betreuenden Hund eine gültige Hundehaftpflicht­versicherung besteht. Während der Betreuungszeit bleibt der Hundehalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung): Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Für Schäden, die das Tier/die Tiere während der vereinbarten Zeit erleiden oder bei Dritten anrichtet/anrichten könnte/n, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung. 

834 BGB Haftung des Tieraufsehers: Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schadenersatzansprüche, die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und Haustierservice Braunschweig kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.

Richtet der zu betreuende Hund beim Haustierservice Braunschweig Schäden an (z. B. angeknabberte Kleidung etc.) so haftet alleine der Hundehalter/Eigentümer. Haustierservice Braunschweig übernimmt keine Haftung im Falle des Versterbens des Hundes oder des Abhandenkommens, soweit Haustierservice Braunschweig alle erforderlichen Maßnahmen bei der Tierbetreuung nach bestem Wissen, wie z.B. Tierarztbesuch ausgeführt hat. Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Weglaufen, Verletzungen und sogar Ableben des Hundes besteht. Hierfür haftet allein der Hundehalter. Haustierservice Braunschweig übernimmt bei läufigen Hündinnen für die Folgen eines eventuellen Deckungsaktes keine Haftung. Haustierservice Braunschweig haftet nicht für Utensilien des zu betreuenden Hundes, wie Spielzeuge, Leinen, Geschirre oder Kleidung. Haustierservice Braunschweig übernimmt für Schäden am Eigentum und anderen im Haushalt befindlichen Gegenständen, die vom Hund oder höherer Gewalt ausgehen, während der Abwesenheit des Hundehalters keine Haftung. Für Schäden, die Haustierservice Braunschweig nachweislich verursacht hat, übernimmt er/sie die volle Haftung. Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt Haustierservice Braunschweig vertraglich aus. Haustierservice Braunschweig versichert, dass er über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. 

7. Zugang zu Räumlichkeiten

Im Regelfall überlässt der Hundehalter dem Haustierservice Braunschweig einen Schlüssel, welcher ausschließlich zum Zweck des reibungslosen Hol- und Bringservice genutzt wird. Haustierservice Braunschweig übernimmt keine Haftung für Schlüssel. Sollte kein Schlüssel überlassen werden, muss der Hundehalter sicherstellen, dass Haustierservice Braunschweig zur vereinbarten Zeit Zutritt zum vereinbarten Ort gewährleistet wird. Anderenfalls entfällt der Betreuungstermin und wird in Rechnung gestellt. Haustierservice Braunschweig wird die Räumlichkeiten des Hundehalters ausschließlich zur Betreuung, Abholung und Bringung des Hundes betreten. Nach dem Verlassen des Hauses oder der Wohnung vergewissert sich Haustierservice Braunschweig, dass die Räumlichkeiten verschlossen sind. Wertsachen und Bargeld in den Räumlichkeiten des Eigentümers sind unter Verschluss zu halten. Haustierservice Braunschweig übernimmt keine Haftung für fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte verursacht wurde. 

8. Witterung / Absagen oder Verspätung 

Der Gassiservice findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Sind die Wetterbedingungen allerdings unzumutbar für Mensch und Tier, werden die Spaziergänge abgekürzt oder müssen ausfallen. Bei folgenden Wetterbedingungen behält sich Haustierservice Braunschweig das Recht vor, die Spaziergänge zu verkürzen oder abzusagen: vereiste Straßen, starker Schneefall, übermäßige Hitze & Kälte, Sturm, starkes Gewitter, starker Platzregen, Hochwasser und starker Hagel. Als Alternative kann dem Hund für den gebuchten Zeitraum im Haus eine Beschäftigung angeboten werden.
Absagen oder Verspätungen durch den Haustierservice Braunschweig können aus organisatorischen Gründen anfallen, z.B. wenn ein Notfall eintritt (ein Hund muss Beispielsweise in die Tierklinik) oder wenn der Haustierservice Braunschweig zum Beispiel im Stau steht. In diesen Fällen werden die Absagen oder Verspätungen nachgeholt, nach Möglichkeit sofort. Ansonsten wird ein Ersatztermin vereinbart. Eine Vertretung aufgrund von Urlaub oder Krankheit des Haustierservice Braunschweig findet nicht statt. Der Hundehalter wird von der Absage bzw. Verspätung so früh wie möglich informiert.

9. Preise

Die aktuelle Preisliste ist jederzeit auf www.haustierservice-braunschweig.de einsehbar und Teil des Vertrags. Die aufgeführten Preise sind Festbeträge. Alle Preise inklusive Anfahrt innerhalb 5 KM ab Braunschweig Querum. Darüber hinaus kommt ein Kilometergeld von 0,30€ pro Kilometer und Strecke hinzu.

10. Zahlungsbedingungen

Haustierservice Braunschweig weist darauf hin, dass es sich bei der Tätigkeit um eine Leistung als Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 UStG handelt. Es wird daher keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Dienstleistung. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu zahlen. 

11. Datenschutz

Der Hundehalter erklärt sich bereit, dass die erhobenen personenbezogenen Daten in die Kundendatei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Hundebetreuung verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn bei einem Notfall im Rahmen eines Tierarztbesuches. Haustierservice Braunschweig verpflichtet sich, nur die für den Zweck angemessenen und erhebliche Daten zu speichern und zu verarbeiten (Grundsatz der Datenminimierung). Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich Haustierservice Braunschweig alle Daten nach Ablauf von sechs Monaten zu löschen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine längere Speicherdauer vorsehen und etwaige Dritte ebenfalls hierzu zu verpflichten. Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Hundehalters nach den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

12. Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung von Foto und Videomaterial

Der Hundehalter willigt ein, (falls er im Betreuungsvertrag den entsprechenden Punkt bestätigt), dass Fotos und Videos von den betreuten Hunden mit entsprechenden Tiernamen auf die Homepage und auf Instagram eingestellt werden dürfen. Der Hundehalter bleibt hierbei anonym.  

13. Vertragsbeendigung/Stornierung

Der geschlossene Betreuungsvertrag kann grundsätzlich mit einer Frist von drei Werktagen wechselseitig gekündigt werden. Haustierservice Braunschweig sichert zu, dass keine Kündigung zu Unzeiten vorgenommen wird. Die Dauer des Tierbetreuungsvertrages richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Wünscht der Tierhalter eine Verlängerung ist dies grundsätzlich möglich, kann jedoch aufgrund anderer Terminvereinbarungen nicht garantiert werden. Beide Vertragspartner haben ein Rücktrittsrecht. Dieses kann bei außerordentlichen Gründen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise unzumutbarem Verhalten, Unehrlichkeit, Unsauberkeit, Gewissenskonflikten. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind Krankheit, Urlaub oder Höhere Gewalt. Eine kostenlose Stornierung des gebuchten Gassiservices ist bis zum Betreuungsbeginn möglich. 

14. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.

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